Wird einem unterhaltspflichtigen
Arbeitnehmer ein Dienstwagen auch zur privaten Nutzung zu Verfügung gestellt,
erhöht sich sein unterhaltspflichtiges Einkommen in dem Umfang, in dem er
eigene Aufwendungen für die Unterhaltung eines Pkw erspart. Das haben die
Richter des Oberlandesgerichts Hamm am 10.12.2013 entschieden.
Die Richter führten in ihrer Begründung aus, dass der
Unterhaltspflichtige (hier Ehemann) insoweit einen monatlichen Nutzungsvorteil
habe, der beim unterhaltspflichtigen Einkommen zu berücksichtigen sei. Dieses
erhöht sich um den Betrag ersparter eigener Aufwendungen für die Unterhaltung eines
Pkw, wenn einem Arbeitnehmer ein Dienstwagen auch zur privaten Nutzung zur
Verfügung gestellt wird..
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