Dienstag, 10. Juli 2012

Steuererklärung: Kein Rechtsanspruch auf Fristverlängerung

Eigentlich steht in dem jährlich veröffentlichen gleich lautenden Erlass zu den Steuererklärungsfristen (zuletzt vom 2. Januar 2012) schwarz auf weiß, dass es bei Erstellung der Steuererklärung durch einen Steuerberater eine automatische Fristverlängerung bis Ende des Jahres geben soll.
Doch zu diesem Grundsatz gibt es eine Ausnahme.
 
 Dass auf die Fristverlängerung zur Abgabe einer Steuererklärung kein Rechtsanspruch besteht, musste ein Steuerzahler vor Gericht feststellen. Er wurde vom Finanzamt zur Abgabe seiner Steuererklärungen aufgefordert, obwohl er steuerlich vertreten war und daher noch längst nicht an der Reihe war, eine Steuererklärung abzugeben.

Doch die Richter des Finanzgerichts Niedersachsen belehrten ihn eines Besseren (Urteil v. 24.4.2012, Az. 15 K 365/11). Da aufgrund der Steuererklärungen des vorangegangenen Jahres hohe Steuernachzahlungen fällig wurden, unterstellte das Finanzamt auch für die ausstehenden Steuerklärungen hohe Nachzahlungen. In diesem Fall darf das Finanzamt tatsächlich die Steuererklärungen vorzeitig anfordern.

Tipp: Sie können natürlich noch einen Versuch starten und dem Finanzamt überschlägig mitteilen, wie hoch Ihr zu versteuernde Einkommen und Ihre Steuerschuld voraussichtlich ausfallen werden. Ist danach klar, dass keine hohen Steuernachzahlungen zu erwarten sind, wird das Finanzamt möglicherweise zurückrudern und Ihnen Ihre Fristverlängerungen doch noch gewähren. 
Quelle: dhz

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