Dienstag, 31. Juli 2012

Broschüre “Steuertipps für ehrenamtlich Tätige”

Das Brandenburgische Finanzministerium hat eine kostenlose Neuauflage der Broschüre “Steuertipps für ehrenamtlich Tätige” veröffentlicht.

Der Gesetzgeber hat im Einkommensteuergesetz für bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten drei wichtige Steuerbefreiungen geschaffen:
  • die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26 EStG (sogenannte Übungsleiterpauschale) bis zur Höhe von insgesamt 2.100 Euro im Jahr,
  • ab 2007 die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26a EStG (sogenannte Ehrenamtspauschale) bis zur Höhe von insgesamt 500 Euro im Jahr und
  • ab 2011 die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26b EStG für ehrenamtliche rechtliche Betreuer, Vormünder und Pfleger bis zur Höhe von insgesamt 2.100 Euro im Jahr.
Darüber hinaus ist für viele ehrenamtliche Tätigkeiten besonders im kommunalen Bereich (kommunale Mandatsträger, Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren usw.) die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG (betreffend Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leistende Personen) von erheblicher Bedeutung.
In acht Kapiteln werden die wichtigsten steuerrelevanten Fragen rund ums Ehrenamt beantwortet. Von „Wer erhält die Ehrenamtspauschale?“ bis „Können die Ehrenamts- und die Übungsleiterpauschale zusammen in Anspruch genommen werden?“. Die Broschüre enthält auch Anwendungs- und Rechenbeispiele.
Die Broschüre können Sie beim Ministerium bestellen oder auf dessen Internetseiten herunterladen. Zur Homepage des FinMin gelangen Sie hier.
Quelle: Ministerium der Finanzen Brandenburg

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