Samstag, 7. Juli 2012

Hinzuschätzungen ....


.... nimmt die Finanzverwaltung gerne vor.  Insbesondere dann, wenn die Buchhaltung als nicht ordnungsgemäß verworfen wird, oder wenn eine Verprobung von Umsätzen und Gewinn von Richtsätzen abweicht.
Das Bundesministerium der Finanzen  hat nun auf seinen Internetseiten die Richtsatzsammlung für das Jahr 2011 veröffentlicht.
Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben beruhen auf Erfahrungswerten und bieten dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen. Sie entbinden ihn damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen.
Wir haben die Richsatzsammlung 2011 hier als PDF-Dokument hinterlegt.

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