Mittwoch, 8. August 2012

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Jahr der Eheschließung


Nach einem Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 20.07.2011 (http://www.datev.de/lexinform/0437240 kann auch im Jahr der Eheschließung Anspruch auf einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bestehen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Allein der im Jahr der Heirat bestehende Anspruch auf Ehegatten-Splitting führt nicht zum Wegfall des Anspruchs, wenn die Ehegatten die besondere Veranlagung wählen und bis zur Hochzeit nicht zusammen wohnen.

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