Freitag, 27. Februar 2015

Lohnsteuerrichtlinien 2015

Am 10.10.2014 hat der Bundesrat in seiner Sitzung der Änderung der Lohnsteuerrichtlinien zugestimmt (DrS. 372/14). Eine wichtige Änderung ist unter anderem die Anhebung der Freigrenze für Aufmerksamkeiten, Arbeitsessen und Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen (R 19.3, S. 13).

Bisher galt für die nicht der Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht unterliegenden Aufmerksamkeiten (z.B. Blumen, Bücher, CDs/DVDs), die dem Mitarbeiter oder seinen Angehörigen im Rahmen eines besonderen persönlichen Ereignisses (z.B. Geburtstag, Hochzeit, Geburt eines Kindes, bestehen einer Prüfung, etc.) zugewendet werden können, eine Freigrenze von 40 € einschließlich Umsatzsteuer. Ab dem 01.01.2015 wird diese Freigrenze auf 60 € einschließlich Umsatzsteuer angehoben.

In die angehobene 60 €-Grenze fallen ebenfalls sogenannte Arbeitsessen für Arbeitnehmer. Ein Arbeitsessen in diesem Sinne liegt vor, wenn der Arbeitgeber den Mitarbeitern anlässlich oder während eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes (z.B. Besprechung), im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse Speisen im Rahmen dieser Freigrenze bereitstellt.

Des Weiteren werden Leistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Rahmen von Betriebsveranstaltungen dann nicht besteuert, sofern die Freigrenze von 110 € je Arbeitnehmer und Veranstaltung nicht überschritten wird. Bei der Prüfung dieser Freigrenze werden nunmehr ab 2015 Sachgeschenke an Arbeitnehmer (z.B. Präsentkorb) bis zu einer Höhe von 60 € einschließlich Umsatzsteuer in die Gesamtkosten der Betriebsveranstaltung einbezogen.

Es sei an dieser Stelle angemerkt, dass geplant ist, die Freigrenze für Betriebsveranstaltungen von 110 € auf 150 € anzuheben (s. Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften, BMF online, S. 17, Rd.-Nr. 9, S. 26). Sobald der Bundesrat dieser Änderung zustimmt, werden wir Sie selbstverständlich umgehend informieren.

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